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Anmeldungen für das Kindergarten-/Krippenjahr 2020/2021                                                  Evangelischen Kindertagesstätte Regenbogenland Weilmünster

Die Evangelische Kindertagesstätte Regenbogenland steht unter der Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Weilmünster I . Um Kindern eine frühe Teilhabe an einer umfassenden Bildung zu ermöglichen und frühe Bildungschancen zu eröffnen, erfolgt die Platzvergabe unter Berücksichtigung des Inklusionsgedankens. Die Aufnahme der Kinder geschieht unter Berücksichtigung pädagogischer und sozialer Gründe sowie der aktuellen Gruppenzusammensetzung.

Im Krippenbereich können Kinder (1 bis 3 Jahre) im Alter von 12 bis 27 Monaten aufgenommen werden.

In den Kita-Bereich (3-6 Jahre) können Kinder im Alter ab 34 Monate aufgenommen werden.

Anmeldungen, die zum 15. Oktober 2019 vorliegen, werden für das nächste Kindergarten-/Krippenjahr (01.08.2020 – 31.07.2021) berücksichtigt. Kinder, denen kein Platz angeboten werden kann, werden auf eine Warteliste gesetzt. Wenn ein freier Platz während des laufenden Kindergartenjahres entsteht, wird eine Vergabe mit dann bestehenden Anmeldungen durchgeführt.

Die Aufnahme erfolgt nach den folgenden Kriterien: Die Vergabe der Plätze für Kinder unter 3 Jahre (Krippenbereich) erfolgt in folgenden Schritten:

1. Kinder, deren Wohnsitz in der Großgemeinde Weilmünster liegt, werden bevorzugt aufgenommen.

2. Kinder, die als Erstwunsch die ev. Kindertagesstätte Regenbogenland gewählt haben

3. Kinder, deren Geschwister bereits in der Einrichtung sind, haben Vorrang.

4. Kinder, welche auch durgehend bis zum Schuleinritt die Einrichtung besuchen können

5. Kinder, deren Vergabe von Krippenplätzen eine zeitlich gleichmäßig hohe Belegung der Einrichtung gewährleisten?

 

Der Krippenplatz sichert den Eltern nicht automatisch die Aufnahme in die Gruppen der 3 bis 6-Jährigen, denn die Eltern müssen ihr Kind erneut schriftlich anmelden, um bei der Aufnahme berücksichtigt zu werden. Eltern, pädagogische Fachkräfte und Leitung des Kindergartens beraten etwa 3 Monate vor dem 3. Geburtstag eines Kindes gemeinsam, wie und wann der Übergang von der Krippe in die Gruppe der 3 bis 6-Jährigen stattfindet.

Die Vergabe der Plätze im Kita-Bereich erfolgt nach den folgenden Schritten:

1. Kinder, deren Wohnsitz in der Großgemeinde Weilmünster liegt

2. Kinder, die als Erstwunsch die ev. Kindertagesstätte Regenbogenland gewählt haben

3. Kinder, welche die Krippe der Einrichtung besucht haben und deren Anmeldung vorliegt. Freie Plätze werden dafür vorgehalten.

4. Kinder, deren Geschwister bereits die Kita Regenbogenland besuchen.

Verbleiben nach der Zuteilung der Kriterien mehr Bewerber als Plätze, entscheidet das Los. Diese Verlosung findet nach einem Gottesdienst statt. Ist unter den Bewerbern das Kind oder Enkelkind eines/r aktiven ehrenamtlichen Helfer/Helferin (1.+2. Familiengrad) entsprechend der Richtlinien der EKHN (Ehrenamtsvertrag), wird aus den vergebenen Plätzen ein weiterer Los-Topf mit einem dafür zu vergebenen Platz gebildet.

Die mit keinem Los-Glück versehenen Bewerber des Lostopfes „Ehrenamt“ werden dem allg. Los-Topf zurückgeführt. Eine Entscheidung erfolgt schriftlich.

Grundsätzlich behält sich der Träger der Einrichtung – der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Weilmünster I – in Härtefällen eine Einzelfallentscheidung vor. Diese wird immer im gesamten Kirchenvorstand beschlossen.

Stand: 30.10.2019

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